Bayern Labo

Die Förderprogramme der BayernLabo: Mit staatlichen Fördermitteln ins Eigenheim

Die BayernLabo bietet finanzielle Unterstützung bei der Eigenheimfinanzierung mit zwei staatlich geförderten Programmen an. Die staatliche Förderung soll Familien mit niedrigem bis durchschnittlichem Einkommen den Traum vom Eigenheim erleichtern.

Kinder in Eigenheim durch Baufinanzierung und Förderprogramme der BayernLabo.

Zwei Programme zur Förderung von Eigenwohnraum in Bayern

Wir helfen Ihren Kunden bei der Eigenheimfinanzierung mit zinsgünstigen Darlehen. Aktuell gibt es zwei Förderprogramme des Freistaats Bayern und der BayernLabo. Welches Förderprogramm für Ihre Kunden in Frage kommt, entscheidet die örtlich zuständige Bewilligungsstelle eigenverantwortlich.

Wohnungsgebäude, dass mit dem bayerischen Wohnungsbauprogramm der BayernLabo finanziert wurde.

Das Bayerische Wohnungsbauprogramm

Der Freistaat Bayern und die BayernLabo unterstützen über Bayerische Wohnungsbauprogramm zur Förderung von Eigenwohnraum Privatpersonen beim Bau oder Kauf eines eigenen Hauses oder einer Wohnung. Hierzu vergibt die BayernLabo ein befristet zinsverbilligtes Darlehen zur Eigenheimfinanzierung. Es kann auch Wohnraum gefördert werden, der später an Verwandte, Verschwägerte, Pflegekinder oder Pflegeeltern zur ortsüblichen Vergleichsmiete vermietet wird.

Die Höhe des Darlehens kann

  • beim Bau und Ersterwerb höchstens 30 %,
  • beim Zweiterwerb, also beim Kauf eines bereits gebauten Hauses oder einer bereits gebauten Wohnung, höchstens 40 %,

der förderfähigen Gesamtkosten** betragen.  

Zuschüsse

Kinderzuschuss 7.500 EUR 

Haushalte mit Kindern erhalten pro Kind einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 7.500 Euro. Dies gilt auch wenn bei Antragstellung die Geburt eines oder mehrerer Kinder aufgrund bestehender Schwangerschaft zu erwarten ist.

Einen, die Darlehensförderung ergänzenden, Zuschuss in Höhe von 10% der förderfähigen Kosten bis maximal 50.000 EUR kann

  • beim Erwerb von vorhandenem Wohnraum (Zweiterwerb). Dies gilt auch, wenn das erworbene Gebäude durch einen Neubau ersetzt wird.

Download Produktinformation Bayerisches Wohnungsbauprogramm

 

** Als förderfähige Kosten gelten beim Bau von Wohnraum die Gesamtkosten im Sinn der §§ 5 bis 8 der Zweiten Berechnungsverordnung, beim Erwerb von Wohnraum der Kaufpreis sowie die Erwerbskosten, beim Zweiterwerb, also beim Kauf eines bereits gebauten Hauses oder einer bereits gebauten Wohnung darüber hinaus auch die Kosten von erforderlichen Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen.

 

Mit dem Darlehen des Bayerischen Zinsverbilligungsprogramms der BayernLabo erfüllen Sie sich den Traum vom Eigenheim.

Das Bayerische Zinsverbilligungsprogramm

Die BayernLabo unterstützt im Auftrag des Freistaats Bayern im Rahmen des Bayerischen Zinsverbilligungsprogramms zur Förderung von Eigenwohnraum Privatpersonen beim Bau oder Kauf von einem eigenen Haus oder einer Wohnung mit Hilfe eines befristet zinsverbilligten Darlehens von bis zu einem Drittel der Gesamtkosten des selbstgenutzten Wohnraums.

Download Produktinformation Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm