Bayern Labo

Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm: Mit dem zinsgünstigen Darlehen der BayernLabo in die eigenen vier Wände

Die BayernLabo bietet im Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm - Darlehensvarianten mit 10-, 15- sowie 30-jähriger Zinsfestschreibung an (30-jährige als Volltilger).

Bannerbild der Seite Förderprogramme zur Eigenheimfinanzierung Zinverbilligung der BayernLabo.

Die BayernLabo unterstützt im Rahmen des Bayerischen Zinsverbilligungsprogramms zur Förderung von Eigenwohnraum* vor allem Familien mit niedrigem bis durchschnittlichem Einkommen beim Bau oder Kauf eines eigenen Hauses oder einer Wohnung mit Hilfe eines befristet zinsverbilligten Darlehens von bis zu einem Drittel der Gesamtkosten des selbstgenutzten Wohnraums. 

Icons der Maßnahmen, die durch bayerisches Wohnungsbauprogramm der BayernLabo gefördert werden.

Bei bereits gekauften und bewohnten Objekten sind Renovierungen und Sanierungen von einer Förderung ausgeschlossen.

Der geförderte Wohnraum muss angemessen groß sein. In einem Zweifamilienhaus kann nur die für den Antragsteller vorgesehene Wohnung gefördert werden. Bei einem Zweiterwerb müssen die veranschlagten Gesamtkosten angemessen sein und dürfen in der Regel die Gesamtkosten eines vergleichbaren Neubaus nicht übersteigen.

Wie hoch ist das Darlehen?

Der Darlehensbetrag beträgt bis zu einem Drittel der förderfähigen Gesamtkosten** des selbstgenutzten Wohnraums.

  • Im Einzelfall muss das Darlehen mindestens 15.000 Euro betragen (Bagatellgrenze).
  • Der ermittelte Darlehensbetrag wird auf 100 Euro gerundet.
Förderlotse auf Tablet zur Prüfung der Förderfähigkeit durch die BayernLabo

Mit unserem Förderprogramm helfen wir vor allem Familien mit niedrigem bis durchschnittlichem Einkommen, ihren Traum vom eigenen Zuhause zu verwirklichen. Das Förderangebot richtet sich nach dem Jahresbruttoeinkommen. Einen Förderantrag können alle Haushalte stellen, die unter der vorgegebenen Einkommensgrenze liegen.

 

Zum Förderlotsen

Wie sehen Zinsen, Tilgung und Zinsbindung aus?

Die BayernLabo kann Ihnen das Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm nur mit dem Zinssatz anbieten, der aufgrund der Kapitalmarktzinsentwicklung zum Zeitpunkt ihres Darlehensangebotes maßgeblich ist. Wir geben Ihnen dabei die bestmöglichen uns zur Verfügung stehenden Konditionen weiter.

Tilgungsmodalitäten

Beim Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm gibt es eine Tilgung von 2,00 % jährlich zuzüglich ersparter Zinsen ab dem 2. Jahr. Eine vorzeitige Vollrückzahlung während der Zinsfestschreibung ist nur gegen Zahlung eines eventuell anfallenden Vorfälligkeitsentgeltes möglich; gesetzliche Kündigungsrechte bleiben hiervon unberührt. 

Im Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm bieten wir auch ein Darlehen mit 30-jähriger Zinsfestschreibung und gleichzeitiger Volltilgung an.

Zins und Zinsbindung

Beim Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm besteht die Wahlmöglichkeit zwischen einer 10-jährigen und einer 15-jährigen Zinsbindung. Der Zinssatz zum Abschluss des Darlehensvertrags ist dann bindend auf die ersten 10 oder 15 Jahre der Darlehenslaufzeit. Nach 10 oder 15 Jahren wird der Zinssatz an den Kapitalmarktzins angepasst.

Im Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm bieten wir außerdem ein Darlehen mit 30-jähriger Zinsfestschreibung und gleichzeitiger Volltilgung an.

Die Zinsen sind abhängig von der jeweiligen Zinsbindung. Ihren individuellen Zinssatz finden Sie in Ihrem Darlehensvertrag. Die aktuellen Zinssätze finden Sie jederzeit auf unserer Webseite. 

> Zur aktuellen Zinsinformation für Eigenwohnraum

Sonderregelungen bei der Einkommensberechnung

In einigen Fällen können Freibeträge bei der Einkommensberechnung abgezogen werden. So werden folgende Beträge vom Jahreseinkommen abgezogen:

  • bei Ehepaaren/Lebenspartnern, bis zum Ablauf des siebten auf den Beginn der Ehe/Lebenspartnerschaft folgenden Kalenderjahres: 5.000 Euro
  • bei Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50: je 4.000 Euro
  • bei Personen, die Unterhalt zahlen
    • an einen früheren, dauernd getrennt lebenden Ehe-/Lebenspartner: bis zu 6.000 Euro,
    • an ein Kind, das auswärts studiert oder eine Ausbildung macht: bis zu 4.000 Euro,
    • an eine sonstige, nicht zum Haushalt zählende Person: bis zu 4.000 Euro,
    • an ein Kind, das nicht ständig im eigenen Haushalt lebt, weil die Eltern getrennt leben und sich das Sorgerecht uneingeschränkt teilen: bis zu 4.000 Euro.
Förderantrag der BayernLabo auf Notebook zur Eigenwohnraumförderung.

Wann und wo stelle ich den Förderantrag?

Der Antrag muss noch vor Baubeginn oder Kaufvertragsabschluss bei der örtlich zuständigen Bewilligungsstelle gestellt werden. Dies sind in der Regel das Landratsamt oder das jeweils zuständige Referat bei kreisfreien Städten. Diese überprüfen jeden Förderantrag individuell und entscheiden eigenverantwortlich darüber, ob dem Antrag stattgegeben wird. Dort erhalten Sie auch alle erforderlichen Formulare sowie weitere Auskünfte.

Folgende Unterlagen sollten Sie dabeihaben: Letzte Einkommensteuererklärung, Verdienst- oder Rentenbescheinigung, Kopien der letzten 12 Gehaltsabrechnungen bzw. bei Selbständigen Kopien der beiden letzten Jahresabschlüsse, Nachweise über Sparguthaben oder aus eigenen Mitteln erworbene Grundstücke, Auflistung aller veranschlagten Gesamtkosten zur Berechnung der Darlehenshöhe und der daraus resultierenden monatlichen Belastung.

Informationsstand: 08.08.2024
Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (www.wohnen.bayern.de)